AGBs Anzeigenaufträge U+U Publishing (Vivit)
1. Auftragserteilung.
1.1. Die schriftliche, fernschriftliche, mündliche und fernmündliche Erteilung eines Anzeigenauftrags ist grundsätzlich rechtsverbindlich. Der Anzeigenkunde ist an den erteilten Auftrag 14 Tage gebunden. Er wird hinfällig, wenn er bis dahin nicht vom Verlag angenommen wurde. Der Anzeigenvertrag kommt mit der Annahme der Bestellung durch den Verlag zustande, die Annahme erfolgt entweder durch eine ausdrückliche Annahmeerklärung oder durch Veröffentlichung der Anzeige oder durch Erteilung einer
entsprechenden Rechnung.
1.2. Die Stornierung eines Anzeigenauftrags bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung zwischen dem Anzeigenkunden und dem Verlag. Der Verlag kann einer Stornierung nach freiem Ermessen zustimmen oder diese ablehnen. Im Falle einer Stornierung hat der Verlag Anspruch auf eine Entschädigung von 40 % des Rechnungswertes, es sei denn der dem Verlag entstandene Aufwand übersteigt diesen Betrag. In diesem Falle ist der höhere Betrag maßgebend.
1.3. Der Verlag ist berechtigt, die Ausführung eines angenommenen Anzeigenauftrags zu verweigern, solange sich der Anzeigenkunde mit fälligen Zahlungen aus dem vorliegenden Auftrag oder aus anderen Aufträgen in Rückstand befindet. Der Verlag ist stattdessen berechtigt, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von dem Auftrag zurückzutreten und ggf. Schadenersatz zu verlangen.
2. Erklärungen Dritter.
Erklärungen und Zusicherungen von Dritten, insbesondere von Werbemittlern / Verlagsvertretern sind für den Verlag nur verbindlich, sofern sie von ihm schriftlich bestätigt werden oder diese Dritten ausdrücklich vom Verlag ermächtigt wurden, solche Erklärungen und Zusicherungen abzugeben.
3. Haftung des Auftraggebers.
3.1. Der Auftraggeber ist für Inhalt / Darstellung seiner Insertion sowie für alle darin enthaltenen Angaben ausschließlich und allein verantwortlich; eine Prüfungspflicht oder Beratungspflicht des Verlages besteht nicht.
3.2. Der Auftraggeber hat vor Auftragserteilung etwaige wettbewerbs-, warenzeichen-, urheber- und/oder namensrechtliche Fragen selbst abzuklären. Falls der Verlag wegen des Inhalts der Insertion und deren grafischer Ausgestaltung von Dritten auf Unterlassung oder Schadensersatz in Anspruch genommen wird, ist der Verlag auf erste Anforderung von derartigen Ansprüchen Dritter freizustellen. Der Auftraggeber ist von solchen derartigen Ansprüchen Dritter unverzüglich zu unterrichten. Der Auftraggeber hat dem Verlag jeden hieraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
4. Auftragsabwicklung.
4.1. Die Insertion erfolgt auf der Grundlage der vom Auftraggeber hereingegebenen und von ihm zu verantwortenden Texte / Unterlagen, soweit diese vor Redaktionsschluss vorliegen. Der Auftraggeber ist in diesem Zusammenhang verpflichtet, Änderungen unverzüglich und schriftlich dem Verlag bekannt zu geben; eine Verpflichtung des Verlages zur Berücksichtigung nach Redaktionsschluss besteht indes nicht.
4.2. Der Verlag gewährt keinen Konkurrenzschutz / -ausschluss. Platzierungswünsche werden vorbehaltlich ihrer technischen Unterbringungsmöglichkeit berücksichtigt. Sie sind dann verbindlich, wenn sie vom Verlag bestätigt wurden. Der Verlag kann zudem Änderungen in der Platzierung vornehmen, sofern dies aus umbruchstechnischen Gründen geboten ist. Die Rechtswirksamkeit des erteilten Auftrages wird dadurch nicht berührt.
4.3. Der Verlag muss sich bei Fragen der Gestaltung – Schriftart, Größe und Zeilenfall – aus satztechnischen Gründen die letzte Entscheidung vorbehalten. In diesem Zusammenhang erklärt sich der Auftraggeber mit einer Kürzung des Textes einverstanden, sofern die Insertion raummäßig nicht anders unterzubringen ist.
4.4. Der Auftraggeber hat Druckvorlagen unverzüglich nach Auftragserteilung, spätestens aber nach Aufforderung innerhalb der benannten Frist dem Verlag zur Verfügung zu stellen. Ist dies nicht der Fall, so ist der Verlag berechtigt, die Platzierung unter Verwendung der vorhandenen Textunterlagen zu belegen.
4.5. Der Auftraggeber trägt die Kosten für die von ihm bestellten Reinzeichnungen, Mehrfarbendrucke und / oder sonstigen Druckunterlagen; für die Kosten und Auslagen der von ihm gewünschten oder zu vertretenden Abänderungen gilt nichts anderes.
4.6. Der Verlag muss sich drucktechnisch bedingte Farbabweichung grundsätzlich vorbehalten; irgendwelche Rechte – in Sonderheit solche auf Minderung, Preisnachlass und/oder Schadenersatz – ergeben sich hieraus nicht. Korrekturabzüge werden nur zur Verfügung gestellt, sofern dies der Auftraggeber ausdrücklich wünscht; der Verlag erfüllt diese Verpflichtung mit der Aufgabe des Korrekturabzuges zur Post. Der Verlag ist nach seiner Wahl auch berechtigt, Korrekturabzüge elektronisch per E-Mail zu übersenden. Die Druckgenehmigung gilt als erteilt, sofern der Korrekturabzug nicht unverzüglich – insbesondere nicht innerhalb der aufgegebenen Frist – zurückgegeben wird (Stillschweigen gilt als Zustimmung).
4.7. Soweit nach vorstehenden Regelungen der Verlag zu Änderungen der Anzeige oder Abweichungen berechtigt ist, gilt dies nur, wenn die Interessen des Auftraggebers hierdurch nicht wesentlich beeinträchtigt werden und die Änderung bzw. Abweichung dem Auftraggeber zumutbar ist.
5. Haftung des Verlags.
5.1. Der Verlag ist um eine sorgfältige Ausführung des erteilten Auftrags bemüht. Ist aber versehentlich die Insertion nicht aufgenommen oder durch Abweichungen vom vorgegebenen Text inhaltlich völlig entstellt, so entfällt jedwede Zahlungsverpflichtung.
5.2. Offensichtliche Mängel sind dem Verlag binnen einer Frist von 7 Tagen nach Erscheinen schriftlich bekannt zu geben; danach ist jeglicher Anspruch hieraus ausgeschlossen.
5.3. Der Verlag ist bemüht, die jeweilige Auflage zum vorgesehenen Termin erscheinen zu lassen. Eine Gewähr hierfür kann allerdings nicht übernommen werden; ebenso wenig hinsichtlich der Laufzeit der Auflage. Falls ein Inserent Anzeigenaufträge für mehrere aufeinanderfolgende Auflagen platziert hat, ist der Verlag berechtigt, von dem Anzeigenauftrag bezogen auf die noch nicht erschienenen Auflagen zurückzutreten, wenn er das Verlagsobjekt insgesamt einstellt oder aber eine Auflage wesentlich später als ursprünglich vorgesehen veröffentlicht, wenn der Kunde sich nicht innerhalb von 14 Tagen seit Zugang der entsprechenden Mitteilung mit dem späteren Erscheinungstermin einverstanden erklärt. Der Verlag wird den Kunden hiervon rechtzeitig in Kenntnis setzen. Terminverzögerungen – aus welchen Gründen auch immer – lassen die beiderseitigen Verpflichtungen unberührt. Im Falle höherer Gewalt entfällt jegliche Verpflichtung auf Erfüllung; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
5.4. Eine Haftung des Verlages für Schadensersatz ist ausgeschlossen, es sei denn im Falle des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit auf Seiten des Verlages, seiner Organe, Angestellten und Erfüllungsgehilfen. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt ferner nicht im Falle der Verletzung von Pflichten, auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen und deren Erfüllung die Durchführung des Vertrages erst möglich macht (sogenannte Kardinalpflichten). Auch im Falle der Verletzung von Kardinalpflichten haftet der Verlag nur für den voraussehbaren und den Umständen nach erwartbaren Schaden. Die Haftung des Verlages für die Verletzung von Kardinalpflichten ist auf jeden Fall beschränkt auf die Höhe des Preises für die jeweilige Insertion. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
6. Werbeagenturen.
6.1. Aufträge von Werbeagenturen werden ausschließlich in deren eigenem Namen und für deren eigene Rechnung entgegengenommen und zum jeweiligen Grundpreis zuzüglich des bei Rechnungsausfertigung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuersatzes abgerechnet.
6.2. Die Vergütung der Agenturprovision setzt die kostenfreie Lieferung des vorgesehenen Anzeigentextes beziehungsweise der reprofähigen Druckvorlage im Format 1:1 voraus.
7. Preise / Rechnungsstellung / Fälligkeit.
7.1. Die Rechnungsstellung erfolgt unter Zugrundelegung des im Insertionsauftrag ausgewiesenen Grundpreises zuzüglich der bei Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
7.2. Die Zahlungen sind sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzüge auf das in der Rechnung angegebene Konto des Verlages zu entrichten. Abweichende Zahlungsbedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Verlag. Aufrechnung wegen etwaiger Gegenforderungen des Auftraggebers ist nicht zulässig, es sei denn, die Gegenforderung wird vom Verlag nicht bestritten oder die Gegenforderung ist rechtskräftig festgestellt. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nur wegen Ansprüchen aus dem Insertionsauftrag zu.
7.3. Im Falle von Mahnungen wird für jeden Einzelfall ein Betrag in Höhe von 10,00 EURO berechnet.
8. Erfüllungsort/Gerichtsstand.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Parteien ist Ludwigsburg; für Nichtkaufleute gilt der Gerichtsstand nur für das gesetzliche Mahnverfahren.
9. Datenschutz.
Gemäß § 33 BDSG werden Name und Anschrift des Auftraggebers sowie alle für die Auftragsabwicklung erforderlichen Daten in automatisierten Dateien gespeichert, eine Nutzung der gespeicherten Daten durch den Verlag für andere Zwecke außerhalb des Vertrages ist nicht zulässig. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die bestellte Eintragung in elektronische Verzeichnisse aufgenommen und für Informationszwecke genutzt, gegebenenfalls aufbereitet und/oder verändert werden kann. Gleiches gilt für die Aufnahme der bestellten Eintragung in elektronische Verzeichnisse des Verlages. Eine Weitergabe der gespeicherten Daten durch den Verlag an Dritte ist ausgeschlossen, es sei denn der Auftraggeber erteilt ausdrücklich seine Zustimmung hierzu.
10. SEPA-Lastschrift.
Der Auftraggeber ermächtigt den Verlag, Zahlungen von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist der Auftraggeber sein Kreditinstitut an, die im Verlag auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Der Auftraggeber kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit seinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Die Lastschriftvorankündigung (Pre-Notification) kann auf einen Tag verkürzt werden.
11. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ganz oder teilweise unwirksam sein, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt
Stand: 08/2020
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Geschäftsführer Gerhard Ulmer